Erteilung der Baugenehmigung durch die Stadt Recklinghausen.
Abschluss der Rückbaumaßnahmen durch die DSK und Entlassung des Projektgeländes aus der Bergaufsicht.
Abschluss der Rückbaumaßnahmen durch die DSK und Entlassung des Projektgeländes aus der Bergaufsicht.